Valutierung. Ist die Festsetzung des Datums, von dem ab bei Gut- oder Lastschriften die Verzinsung durch die Bank erfolgt. Wird auf Kontoauszügen vermerkt. Ausstellungs- bzw. Verbuchungsdatum kann von der Wertstellung abweichen.
Das Datum der Wertstellung einer Zahlung (Valutierung) gibt den Zeitpunkt an, zu dem ein Zahlungseingang auf dem Girokonto wertmäßig eingeht bzw. die wertmäßige Belastung erfolgt. In der Vergangenheit haben Banken systematisch Wertstellungsgewinne realisieren können, indem z.B. bei Bareinzahlungen die Wertstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Zwischenzeitlich konnte der Betrag jedoch zinsbringend (z.B. als Overnight-Einlage) angelegt werden. Analog dazu erfolgte die Wertstellung einer Ausgangsüberweisung häufig taggenau, jedoch wurde der Überweisungsbetrag erst mit einer zeitlichen Verzögerung in ein fremdes Gironetz weitergeleitet. Die so erzielbaren Gewinne werden auch als Floatgewinne bezeichnet. Die Möglichkeit zur Erzielung von Wertstellungs- bzw. Floatgewinnen ist jedoch durch ein BGH-Urteil vom 6.5.97 stark eingeschränkt worden.
siehe Valuta
Deutsche Bezeichnung für die Valutierung verzinslicher Ansprüche.
Auch: Valutierung, Valuta. Datum der Gutschrift von Zahlungseingängen bzw. der Belastung von Zahlungsausgängen oder Verfügungen auf dem Konto eines Bankkunden; ab jeweils diesem Zeitpunkt beginnt die Zinsrechnung, falls eine solche in Frage kommt. Muss nicht mit dem Buchungstag identisch sein.
Siehe auch: Valutierung
Valutierung]
, Valutierung. Bez. f. d. Zeitpunkt, an dem eine Gutschrift oder eine Lastschrift auf einem Bankkonto erfolgt. Ab dem Zeitpunkt der Valutierung wird der betreffende Betrag verzinst.
Das Datum, ab dem bei Gut- oder Lastschriften die Verzinsung des jeweiligen Betrages erfolgt, bezeichnet man als »Wertstellung«. Bei der Ausstellung von Überweisungen oder Schecks ist nicht das Ausstellungsdatum maßgebend, sondern das Datum der Abbuchung bzw. Gutschrift. Bei Überweisungen, die mehrere Tage beanspruchen, kann die Wertstellung der Abbuchung und der Gutschrift des Betrages beim Empfänger zeitlich differieren.
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