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Abweichungen zweiten Grades

errechnen sich theoretisch aus dem Produkt der Mengenabweichung und der Preisabweichung, d.h. die Abweichung zweiten Grades ist die mit der Preisabweichung bewertete Mengenabweichung. In der Abbildung entspricht das Rechteck r(P) x q(P) den Plankosten (bei Ist-Bezugsgröße) und das Rechteck r(’) x q(’) den Istkosten. (Beispiel für Einzelmaterialkosten) Die Gesamtabweichung ist die Differenz zwischen den Istkosten (r(i) x q(’)) und den Plankosten (r(P) x q(P)). Diese Gesamtabweichung wird verursacht durch Preisänderung und Mengenänderung (Abweichungsinterdependenz). Theoretisch besteht sie aus 3 Teilabweichungen: Preisabweichung 1. Grades, Mengenabweichung

1. Grades und der Abweichung

2. Grades.

In der Kostenrechnungspraxis wird diese Gesamtabweichung in Preisabweichung und Verbrauchsabweichung aufgespalten, indem die Abweichung 2. Grades der Preisabweichung zugerechnet wird: In der Praxis wird die Abweichung 2. Grades somit nicht gesondert errechnet.

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Nach dem 8. Mai 1945

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