Europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie hat die Aufgabe, die amtlichen Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union sowie ihrer Dienststellen in allen Amtssprachen der Europäischen Union (EU)herauszugeben, zu drucken und zu verbreiten. Dazu unterhält es ein Netz von Verkaufsbüros und arbeitet mit privaten Verlagshäusern zusammen. Wichtigste Publikation ist der Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union. Er erscheint jährlich, wird von der Europäischen Kommission herausgegeben (Verpflichtung gemäß Art. 156 EG-Vertrag, Art. 17 EGKS-Vertrag und Art. 125 EAG-Vertrag) und dem Europäischen Parlament (EP) vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem Gesamtbericht erscheinende und ebenfalls von der Kommission herausgegebene Berichte:
Bericht über die Lage der Landwirtschaft in der Europäischen Union, erscheint jährlich;
Bericht über die Wettbewerbspolitik, erscheint jährlich;
Bericht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts, erscheint jährlich;
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABI. EG);
Bulletin der Europäischen Union, erscheint monatlich;
Beilagen zum Bulletin der Europäischen Union, erscheinen unregelmäßig, herausgegeben von der Kommission;
Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Gerichts erster Instanz, erscheint unregelmäßig, herausgegeben vom Gerichtshof, nach Jahrgängen geordnet;
Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB);
Jahresbericht desEuropäischen Investitionsfonds (EIF).
Neben Printmedien bietet das Amt Informationen auch über Datenbanken der EG an. In der Bundesrepublik Deutschland übernimmt der Bundesanzeiger Verlag GmbH (Bundesanzeiger (BAnz)) den Vertrieb der Publikationen.
Vorhergehender Fachbegriff: Amt für amtliche Veröffentlichungen | Nächster Fachbegriff: Amt für Betrugsbekämpfung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|