1. wird vom jeweiligen Grundpreis für einzelne Gemüsearten als prozentuale Grösse abgeleitet. Er beträgt z.B. für Blumenkohl und Tomaten 40-50% des Grundpreises. Der Ankaufpreis ist massgebend für die Erstattung der Interventionskosten (Agrarmarktordnung). 2. Preis, zu dem die staatlichen Aufkaufstellen Getreide, Butter und Magermilchpulver aufkaufen. Der Ankaufpreis hat bei den genannten Produkten die frühere Bedeutung der Interventionspreise übernommen. Er liegt bei 94% der Interventionspreise.
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