Seit dem 1. September 2000 muss der Grundpreis (Preis pro Mengeneinheit, z. B. Kilogramm, Liter, Meter, 1.00 Milliliter, 100 Gramm) in unmittelbarer Nähe neben dem Verkaufspreis (bei der Preisauszeichnung) angegeben werden.
Positive Erlöskomponente, die für die Grundausstattung berechnet wird.
in der Europäischen Agrarmarktordnung für Obst und Gemüse für bestimmte Qualitäten der Durchschnittspreis der letzten drei Jahre in den Haupterzeugungsgebieten der EG mit den niedrigsten Preisen. Der Grundpreis wird benötigt, um eine Marktkrise zu definieren und den Ankaufspreis zu berechnen.
Europäische Agrarpolitik
(Basispreis): Der in manchen Gewerbezweigen für eine Normalausführung oder Grundausstattung berechnete Preis, dem je nach der Art und Qualität des zusätzlichen Ausstattungszubehörs ein Aufpreis zugeschlagen wird. Der Grundpreis ist zugleich die Bezeichnung für denjenigen Preis, der die Basis für die Berechnung von - Rabatten bildet.
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