Werden bei Akkordlohn-Systemen die Vorgabezeiten überschritten, ohne daß die Akkordarbeiter das zu vertreten haben, so müssen für die Zeitüberschreitungen zusätzlich zu den Akkordlöhnen Zusatzlöhne gezahlt werden. Eine Form der Zusatzlöhne sind die Anlernkosten, d.h. die durch das Anlernen neuer Arbeitskräfte bedingten Fertigungszeitüberschreit ungen, die zu Lohnkostenabweichungen führen. Im Interesse einer exakten Personalkostenplanung und -j Personalkostenkontrolle sind die Zusatzlöhne getrennt von den Akkordlohnkosten zu verrechnen.
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