Das Arbeitsrecht wird vom Arbeitnehmerschutz geprägt. Für Vertragspflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis haben die Arbeitsgerichte in Einzelfallentscheidungen die Rechtsfolgen des bürgerlichen Rechts modifiziert. Im Schadensfall gelten für Arbeitnehmer besondere Haftungserleichterungen. Der Arbeitnehmerschutz wirkt sich u.a. auch im Arbeitszeitrecht, im Urlaubsrecht, im Bereich der Entgeltfortzahlung und im Kündigungsschutz aus. Es bestehen umfangreiche Arbeitssicherheitsbestimmungen, vgl. Arbeitssicherheitsrecht.
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