1. Verbrauchsteuer
2. Konzept der Einkommensteuer (z. B. sparbereinigte Einkommensteuer), bei dem als Bemessungsgrundlage und Indikator der steuerlichen Leistungsfähigkeit die Konsumausgaben angesetzt werden.
(expenditure tax) Abgabe auf die Konsumausgaben eines Wirtschaftssubjektes. Der Steuerzugriff erfolgt dabei direkt beim Konsumenten unter Beachtung seiner persönlichen Verhältnisse (z.B. Familienstand, Kinderzahl). Dabei werden nicht nur die Ausgaben für spezielle Konsumgüter, sondern allgemein die gesamten Konsumausgaben erfasst. Wegen dieser Merkmale spricht man auch von einer persönlichen allgemeinen Ausgabensteuer oder - im Gegensatz zur indirekten Verbrauchsteuer in Form der Umsatzsteuer - von der direkten Konsumbesteuerung. In der wissenschaftlichen Diskussion werden die Vor- und Nachteile der Ausgabensteuer meist im Vergleich zu einer Einkommensteuer diskutiert. Die insb. von Nicolas Kaldor (1955) propagierte Ausgabensteuer wird einmal aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit vertreten. Die Befürworter sehen im Konsum den Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip). Sofern sich die Besteuerung am Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit orientieren soll, müsste demnach der Konsum besteuert werden. Daneben werden der Ausgabensteuer aber auch positive ökonomische Wirkungen zugeschrieben. Da die Abgabe lediglich den Konsum, nicht aber das Sparen belastet, erwartet man vom Ersatz der Einkommensteuer durch eine Ausgabensteuer ein vermehrtes Sparen, höhere Risikobereitschaft der Investoren und ein grösseres Arbeitsangebot. Ob diese wachstumspolitisch erwünschten Wirkungen allerdings eintreten, hängt im wesentlichen von den Reaktionen der Besteuerten ab. Umstritten ist, ob die Ausgabensteuer praktikabel ist. Schon bei der Ermittlung der Strukturbe- messungsgrundlage ergeben sich technische und administrative Schwierigkeiten (Splitting); zudem wird bei der Ausgabensteuer - zumal in der Phase der Einführung - mit legaler und illegaler Steuerausweichung gerechnet. Obwohl der Gedanke der Ausgabensteuer seit der Zeit der Klassiker, z.B. von John St. Mill (1848), vertreten worden ist, liegen bis heute so gut wie keine praktischen Erfahrungen vor. Es gibt lediglich zwei Experimente mit der Ausgabensteuer in Indien (1958-1962) und in Sri Lanka (1959-1962 und 1976-1978). Literatur: Peffekoven, RJFischer, H., Ausgabensteuer (persönliche, allgemeine), in: HdWW, Bd. 9, Stuttgart u.a. 1982, S. 697ff.
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