Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, da sie außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie selten und/oder in ungewöhnlicher Höhe anfallen.
Beispiele für außerordentliche Aufwendungen sind:
Stillegung und Umstrukturierung von Betriebsteilen, Schäden wegen Betrugs und Unterschlagung, ungewöhnliche Abfindungszahlungen an Mitarbeiter, ungewöhnlich hohe Schadensfälle.
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