Diese Beihilfe kann das Arbeitsamt gewähren, wenn sich jemand in der Berufsausbildung befindet. Es kann sich dabei sowohl um eine betriebliche als auch um eine außerbetriebliche Ausbildung handeln, die allerdings durch einen anerkannten Ausbildungsbetrieb erfolgen muß. Für die Beihilfe kommen nur Jugendliche und junge Erwachsene in Frage. Jugendliche erhalten sie, wenn sie aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können (z.Berufsausbildungsbeihilfe Entfernung zum Arbeitsplatz, soziale Gründe). Für junge Erwachsene gelten andere Voraussetzungen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuß. Das Einkommen des Auszubildenden wird auf sie angerechnet. Ist er verheiratet oder wird er noch von seinen Eltern versorgt, kann die Beihilfe nur gewährt werden, wenn sich die Einkommen des Ehegatten oder der Eltern im Rahmen bestimmter Freibeträge bewegen.
Berufsausbildungsbeihilfe kann auch gewährt werden für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
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