freiwillige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit in der Beschaffung zu verbessern. Sie kann vom reinen Erfahrungsaustausch bis zur Ausgliederung und gemeinsamen Durchführung einzelner oder auch aller Beschaffungsaufgaben reichen. Zu unterscheiden sind vertikale und horizontale Beschaffungskooperationen. Eine Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Beschaffer dient vor allem dem Ziel der Beschaffungsquellensicherung und Lieferantenförderung. Gemeinsame horizontale Beschaffungsaktivitäten findet man besonders im Handwerk und Handel. Literatur: Schäfer, P., Einzelbetriebliche Beschaffung oder Beschaffung durch Kooperationsgemeinschaften bei Einzelhandelsbetrieben?, Diss., Regensburg 1972. Köhler, H., Wettbewerbsbeschränkungen durch Nachfrager, München 1977.
bezeichnet jede freiwillige und vertraglich geregelte Zusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit in der
Die Zusammenarbeit mehrerer Wirtschaftsunternehmen beim Warenbezug, Einkaufskooperation, oder bei der Beschaffung von Betriebsraum und Kredit.
vgl. Absatzkooperation
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