Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung seines Zwecks voraussichtlich genutzt werden kann (Nutzungsdauer).
Problem:
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist betriebsindividuell. Anhaltspunkte bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bieten die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabellen. Die b. N. bestimmt in der Kostenrechnung den Abschreibungszeitraum.
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