Haftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Sie hat eine Rechtsschutzfunktion, indem sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem. Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche von dritten Personen schützt. Sie leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadensersatz. Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch der gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion und Personen, die der Versicherungsnehmer zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder von Teilen des Betriebes in dieser Funktion angestellt hat, sowie Betriebsangehörige in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen. Die Regeldeckungssummen betragen in der Haftpflichtversicherung fünf Millionen Mark (rd. 2,55 Mio. Euro) bei Personenschäden und zwei Millionen Mark (rd. 1,02 Mio. Euro) bei Sachschäden. Grundlage der Betriebshaftpflichtversicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 94), sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
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