(Bezugsaufforderung) Aufforderung der bisherigen Aktionäre zum Bezug neuer Aktien. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und bei Börsenpapieren im Pflichtblatt der Börse. Depotkunden erhalten eine Benachrichtigung der Hausbank. Reagieren Depotkunden nicht auf ein Bezugsangebot, so verkauft die Hausbank am letzten Handelstag die Bezugsrechte.
Mit dem Bezugsangebot wird festgelegt, zu welchen Konditionen ein Altaktionär hei einer Kanitalerhöhune neue Aktien erwerben kann.
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