Verfahren, bei dem das Eurosystem nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern direkt Geschäfte abschließt, ohne Tenderverfahren zu nutzen.
(engl.: bilateral procedure). Begr. f. d. Verfahren bei Offenmarktgeschäften des ESZB, bei dem eine nationale Zentralbank oder die EZB nur mit einem oder wenigen Partnern direkt Geschäfte abschließt (also ohne Tenderverfahren); dazu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Marktvermittler durchgeführt werden. B. G. werden bei Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen getätigt.
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