öffentliche Kapitalhilfe, die einem Nehmerland von einem Geberland direkt gewährt wird. Diese Vergabeform, die den grössten Teil der Kapitalhilfe ausmacht, gibt dem Hilfegeber in stärkerem Masse als die multilaterale Hilfe die Möglichkeit zu politisch motivierter Entwicklungshilfe. Der Vorteil der bilateralen Hilfe besteht in dem vergleichsweise geringeren Verwaltungsaufwand.
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