Mate’s Receipt, Regu de Bord (du Capitaine) findet Anwendung, wenn zur Seeverschiffung bestimmte Güter unmittelbar was-serseitig an das Seeschiff herangeführt werden. Die Quittierung der Verladung erfolgt in der Regel durch den Steuermann (Mate) oder einen speziellen Ladeoffizier. Da der Bord-Empfangssschein die Übernahme der Güter an Bord bescheinigt, hat der Ablader einen Anspruch auf Zeichnung eines Konnossements, das dem Inhaber die Gewähr gibt, daß die Güter vom Reeder nicht nur zur Verladung übernommen wurden, sondern tatsächlich auf dem betreffenden Schiff verladen worden sind. Im übrigen muß darin auch die vorherige Freigabe der Güter zur Verladung durch das Freihafenamt (Freihäfen) bestätigt werden. Vom Kai-Empfangsschein wird gesprochen, wenn die Güter landseitig an das betreffende Schiff herangeführt werden.
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