Kredite der Brauereien an ihre Abnehmer (Gaststätten, Bierverleger, Lebensmitteleinzelhandel usw.), verbunden mit der Verpflichtung des Kunden zum ausschließlichen Bezug der Getränke der Brauerei (Bierlieferungsvertrag). Brauereidarlehen werden in Form des Mobiliarkredits, Immobiliarkredits ( Hypothekarkredit), Wechsel- und Bürgschaftskredits ( Avalkredit) vergeben. Sie sind im Vergleich zu den Krediten der Banken günstiger. Ihre Aufgabe ist die Absatzsicherung, um die Betriebskapazität auszulasten und damit die Stückkosten zu senken. Der Brauerei wird dadurch ein fester Kundenstamm und eine Stabilität des Absatzes gesichert.
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