Bankkredit, zu dessen Besicherung bewegliche Gegenstände, insbesondere Waren und Wertpapiere (Lombardkredit) dienen. Ihm steht der Immobiliarkredit (Hypothekarkredit) gegenüber, der durch unbewegliche Gegenstände, insbesondere Grundstücke und Gebäude besichert ist. Mobiliar- und Immobiliarkredit sind Realkredite i. w. S.
Kredit, der durch bewegliche Sachen -vor allem deren Verpfändung - abgesichert wird.
Realkredit
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