Die Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten ist Teil des Beamtenrechts.
Danach sind die Ämter, die einem Beamten bei der Anstellung oder Beförderung
übertragen werden, in Laufbahnen zusammengefaßt. Es werden die Laufbahnen des
einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes unterschieden, die jeweils
eine bestimmte Vorbildung voraussetzen und i. d. R. einen Vorbereitungsdienst
mit Prüfung vorsehen. Ein Laufbahnwechsel ist zulässig, wenn der Beamte die
Befähigung für die neue Laufbahn besitzt. Innerhalb der Laufbahnen unterscheidet
man folgende Ämter (vgl. Tab.).
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