(1) Bezeichnung für eine Kaufoption ( Optionsgeschäft).
(2) Bezeichnet außerdem den Fall, daß dem Emittenten einer(s) Schuldverschreibung, Genußscheins, unter bestimmten Bedingungen ein vorzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt wird ( Callable Bond).
(3) Berechtigung eines Optionsscheinemittenten zur vorzeitigen Kündigung (jederzeit oder nur zu bestimmten Zeitpunkten bei definierten Nebenbedingungen). Optionsscheine, die mit derartigen Bedingungen ausgestattet sind, werden als Callable Warrants bezeichnet.
(4) Berechtigung eines oder beider Swap-Partner ( Swap) eine Swapvereinbarung vorzeitig zu kündigen oder die vereinbarte Laufzeit eines Swap zu verkürzen Callable Swap.
Siehe auch Devisenoptionen (bei Devisen), Compound Option
(1) Börsenbez. f. Kaufoption. Damit erwirbt der Optionskäufer die Berechtigung, aber nicht die Verpflichtung, einen bestimmten Basiswert zu einem vorab vereinbarten Preis innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Endfälligkeitstermin (europäische Option) vom Optionsverkäufer (dem Stillhalter) zu erwerben. Der Optionskäufer zahlt für das Optionsrecht an den Stillhalter den Optionspreis (Optionsprämie). (2) Bez. f. die Berechtigung des Emittenten einer Schuldverschreibung, diese (unter bestimmten Bedingungen) vorzeitig zurückzuzahlen (Schuldnerkündigungsrecht; Callable Bond). Gegenteil Put-Option.
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