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Stillhalter

(Optionsschreiber, Writer) Verkäufer einer Option, der sich gegen Zahlung eines Entgelts (Prämie) der Wahlhandlung des Käufers (die Option auszuüben oder nicht auszuüben) unterwirft. Der Verkäufer einer Kaufoption (Call-Option) ist Stillhalter in Wertpapieren, Devisen etc., während der Verkäufer einer Verkaufsoption Stillhalter in Geld ist. Zu unterscheiden ist zwischen
(a) dem gedeckten Stillhalter, der sich entweder im Besitz des Basiswertes (Underlying) befindet oder seine offene Position durch ein entsprechendes Gegengeschäft geschlossen hat, sowie
(b) dem ungedeckten Stillhalter, der sich weder im Besitz des Basisguts befindet noch seine offene Position durch ein entsprechendes Gegengeschäft geschlossen hat

Der Vertragspartner bei einem Optionsgeschäft, der sich zur Lieferung oder zur Abnahme auf Verlangen des Inhabers des Optionsrechtes verpflichtet.

Option

Bei Optionsgeschäften der zur Lieferung oder Abnahme verpflichtete Geschäftspartner.

Siehe auch: Optionsgeschäft.

Optionsgeschäft

Der Stillhalter eines Optionsgeschäfts ist stets der Verkäufer der Option. Im Falle einer Kaufoption ist der Verkäufer Stillhalter in Wertpapieren, da er bei Ausübung der Option die Wertpapiere (Aktien, An­leihen) liefern muss. Im Falle einer Verkaufsoption ist der Verkäufer Stillhalter in Geld, da er bei Aus­übung Wertpapiere abnehmen (bezahlen) muss. Siehe auch   Devisenoptionen,  Optionen (mit Lite­raturangaben) und   Zeitwert.

Als Stillhalter bezeichnet man den Verkäufer eines Optionsscheins, der sich verpflichtet, den zugrunde liegenden Basiswert zu liefern. Dafür erhält er vom Käufer den Optionsschein-Preis. Bei Warrants ist der Stillhalter immer der Emittent.

Begr. f. d. Verkäufer einer Option, der im Falle der Ausübung der Option seitens des Optionskäufers verpflichtet ist, den Basiswert gegen Zahlung des vereinbarten Basispreises zu liefern oder zu übernehmen. Der St. muss also im Falle einer Kaufoption (Call) verkaufen, im Falle einer Verkaufsoption (Put) kaufen.

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