Option, Call
Siehe auch: call, Option
(Call-Option) Option, die ihren Erwerber berechtigt, aber nicht verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Verkäufer die Lieferung des Basisobjekts zum Basispreis zu erwerben.
Der Erwerber einer Kaufoption hat das Recht, innerhalb eines festgesetzten Zeitraums Wertpapiere oder Derivate zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) erhalten zu können (engl. Bezeichnung Call).
1. Calloption. Form eines Termingeschäfts, bei dem der Käufer der Option gegen Zahlung des Optionspreises das Recht erwirbt, jederzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festen Preis (Kurs; Basispreis) das Geschäftsobjekt (Wertpapiere, Devisen, Terminkontrakte) von dem Verkäufer der Option, dem Stillhalter (Writer), kaufen zu können. Ggs.: Verkaufsoption. 2. Vertragsvereinbarung beim Leasing, nach der der Leasingnehmer nach Ablauf einer bestimmten Frist, meist der Grundmietzeit, den Leasinggegenstand zu einem bestimmten vereinbarten oder noch festzustellenden Preis erwerben kann.
Optionsgeschäft, Optionspreisbildung
(allgemeine Definition). Eine Kaufoption (engl. Call) gewährt dem Inhaber der Kaufoption das vertraglich zugesicherte Recht, ein bestimmtes Basisgut (zum Beispiel Aktien einer bestimmten Unternehmung) zu vorab fixierten Konditionen (Preis, Menge, Termin etc.) erwerben zu können. Es besteht keine Verpflichtung, sondern nur ein Wahlrecht. Siehe auch Optionen (mit Literaturangaben).
Siehe: Call
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