Andere Bezeichnung: „Charter Party Bill of Lading”. Gegenstand des Charpartie-Konnossements (Charter-Frachtvertrages) ist ein Schiffsraum oder ein ganzes Schiff. Vorkommend insbesondere bei Massengütern. Das Verlade- und Transportrisiko liegt in der Regel beim Ablader (Exporteur) und nicht bei der Reederei. Siehe auch Konnossement.
Sonderform des Konnossements, bei dem ein Chartervertrag zugrundeliegt. Die Rechtsbeziehungen zwischen Reeder und Empfänger der Ware werden hierdurch bestimmt.
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