n eine Bank - bei den meisten gegeben - mind. 5 Mitarbeiter ständig in der Datenverarbeitung beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Unternehmungen, die personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. innerhalb einer Lohn- und Gehaltsabrechnung), müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen (§§ 26, 34, 43 Bundesdatenschutzgesetz). Er ist der Unternehmensführung unmittelbar unterstellt und bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden. Er hat vor allem die ordnungsgemässe Anwendung von Programmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu überwachen.
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