Wechsel, der auf eine bestimmte Zeit nach Ausstellung zahlbar gestellt ist.
Siehe
>>> Wechsel
Wechsel, dessen Zahlbarkeitsdatum auf eine bestimmte Zeit nach Ausstellung des Wechsels gestellt ist.
Wechsel, dessen Fälligkeitstermin sich durch eine bestimmte Zeit nach Ausstellung (z.B. zwei Monate a Dato) ergibt. Im Unterschied zum Sichtwechsel ist damit ein konkreter Fälligkeitstermin bestimmt. Beim Termin- oder Tagwechsel wird ebenfalls ein konkreter Fälligkeitstermin fixiert, allerdings im Unterschied zum Datowechsel dadurch, dass der Fälligkeitstermin von vornherein auf einen bestimmten Tag festgelegt ist.
Tratte
Bei einem Datowechsel lautet die Verfallzeit auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung des Wechsels.
S. Wechsel.
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