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Deckungsgrad

Anlagendeckungsgrad
ist der Quotient aus Deckungsbeitrag einer Leistungseinheit und deren Preis. (Siehe hierzu DBU-Faktor).


Als Deckungsgrad bezeichnet man eine Kennzahl, die das Verhältnis von bestimmten Vermögensarten zu bestimmten Kapitalarten bezeichnet. Ein Deckungsgrad kann aus der Beziehung einzelner Vermögens und Kapitalarten zueinander oder auch aus der Gegenüberstellung der Summen mehrerer Vermögens und Kapitalarten gebildet werden. I, Kurzfristiger Deckungsgrad = Liquiditätsgrad: Durch Liquiditätsregeln normierte Kennzahl für das Verhältnis bestimmter kurzfristiger Vermögens und Kapitalarten. Beispiel: Liquidität
1. Grades Zahlungsmittel kurzfr. Verbindlichkeiten Liquidität
2. Grades monetäres Umlaufvermögen kurzfr. Verbindlichkeiten Eine Liquiditätsregel kann fordern, daß die Liquidität
2. Grades z. B. mindestens 100% betragen soll.
2. Langfristiger D.: Durch horizontale Finanzierungsregeln normierte Kennzahl für das Verhältnis bestimmter langfristiger Vermögensarten zu langfristigen Kapitalarten (Goldene Finanzierungsregel, Goldene Bilanzregel).

In der bankmässigen Kreditwürdigkeitsprüfung wichtige Kennzahl, die die Relation des kurzfristigen Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Schulden abbildet.

Liquiditätsanalyse

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