ist bei öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungsbetrieben erforderlich, wenn aufgrund der Preispolitik die entstandenen Kosten nicht gedeckt werden. Kontrovers wird das Zurechnungsproblem behandelt, d.h. welcher öffentliche Haushalt den Defizitausgleich vornehmen soll. Die Wahl derjenigen Körperschaft, in deren Gebiet die Nutzniesser der defizitären Preispolitik ihren Sitz haben, scheitert i.d.R. am Zurechnungsproblem.
Vorhergehender Fachbegriff: Defizit | Nächster Fachbegriff: Defizitmotiv
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|