Zusätzliche Vergütung zu Exporterlösen, die vor dem Zweiten Weltkrieg und in der zweiten Hälfte der 40er Jahre deutschen Exporteuren gewährt wurde. Der Devisenbonus sollte Anreize für verstärkte Exporte nach bestimmten Ländern oder für bestimmte Warengattungen bieten. 1947 wurde ein Vergütungssystem geschaffen, bei dem ein auf USD lautender Bonusgutschein über einen bestimmten Teil des eingegangenen Exporterlöses ausgestellt wurde. Damit war für den Exporteur das Recht verbunden, in dieser Höhe Devisen zur Bezahlung von Einfuhren in Anspruch zu nehmen, für die Einfuhrgenehmigungen nur in begrenztem Umfang erteilt wurden. 1950 wurde das Bonusverfahren durch einen Devisenfreibetrag abgelöst, der dann Mitte 1951 durch ein System von Devisenbetriebsfonds ersetzt wurde. Daneben gab es von 1952 bis 1954 ein System der Exportförderung durch die Anrechnung von Einfuhrrechten für erfolgreiche Exporteure.
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