Kredit der öffentlichen Hand oder/und sonstiger Institutionen (i. d. R. im Rahmen von Förderprogrammen), der einer Bank zur Kreditvergabe an definierte Kreditnachfrager zur Verfügung gestellt wird. Der Kredit wird dem jeweiligen Kreditnachfrager unter bestimmten Voraussetzungen zu Vorzugskonditionen (Zins, Tilgungsmodalitäten) offeriert. Im Gegensatz zu den Treuhandkrediten (durchlaufende Kredite) trägt die Bank bei den Durchleitungskrediten das volle Kreditrisiko.
Auch: Weiterleitungskredit. Darlehen, die über Banken im eigenen Namen und für eigene Rechnung ausgereicht werden, bei denen diese aber anders als bei durchlaufenden Krediten einen Teil des Kreditrisikos übernehmen. Die Mittel stammen aus öffentlichen Haushalten, ggf. anderen Treugebern, die bestimmte Bedingungen und die Empfänger vorgeben. Meist als öffentliche Kreditprogramme.
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