Importvertrag
Vertragliche Vereinbarung zwischen einem Gebietsansässigen und einem Gebietsfremden, die auf den Erwerb bzw. die Verbringung (eventuell nur vorübergehend) von Sachen oder Elektrizität in das Wirtschaftsgebiet gerichtet ist. In der Regel liegt dabei ein Kaufvertrag vor, es kommen jedoch auch Leasing- Lager-, Miet-, Veredelungs-, Verkaufskommissions-, Verwahrungs- und Werklieferungsverträge in Frage.
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