Die Einschaltung des Handels kennzeichnet die Art und Zahl der Handelskettenglieder (Handelskette), die in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder in einer Volkswirtschaft zwischen Produzenten und Verwendern von Gütern angeordnet sind. Durch die Einschaltung von Handelsbetrieben erhöht sich die Zahl der Handelskettenglieder, durch die Ausschaltung des Handels wird sie verringert.
Die Ein- und Ausschaltung des Handels sind von der Art und Menge der produzierten und zu verteilenden Güter, von der Zahl und den Aktivitätenbündeln der in einer Handelskette eingeschalteten Institutionen und von den Aktivitätenbündeln vergleichbarer nicht integrierter Institutionen abhängig (vgl. Tietz, 1975, S. 220f.).
Eine grundlegende Gesetzmäßigkeit der Ein- bzw. Ausschaltung formulierte Schär bereits im Jahre 1923. Er stellte die Forderung auf, dass in einem Absatzweg jeweils derjenige Partner anfallende Aktivitäten erledigen soll, der am besten dazu in der Lage ist: »Wer ein Glied ausschalten will, muss erstens genau wissen, welche Dienste dieses Glied bisher geleistet hat, zweitens erwägen, ob er diese Dinge nunmehr ebenso gut selbst ausführen kann, und drittens kalkulieren, ob der Vorteil aus der Ausschaltung größer oder kleiner ist als der Aufwand, um das ausgeschaltete Glied zu ersetzen.«
Das explikative Gesetz über die Ein-und Ausschaltung des Handels lautet: »Selbständigkeit und Existenzmöglichkeit jedes Gliedes sind bedingt durch die Summe von nützlichen und notwendigen Diensten in der Güterzirkulation, die es leistet bzw. die von einem anderen Gliede nicht ebenso gut und wirtschaftlich verrichtet werden können« (Schär, 1923, S. 194, S. 214). In der neueren Literatur werden einzelne Wertschschöpfungsfunktionen als Analysegrundlagen für die Ausschaltung der Handelsfunktionen in der vertikalen Wertschöpfungskette zum Verbraucher (Wertkette; Wertschörifungskreislauf) diskutiert, so im Zuge der E-Commerce-bzw. Internet-Diffusion (vgl. Zentes/Swobo-da, 2000b, S. 687ff.).
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