Kontrolle der Einzellohnkosten über einen kostenstellenweisen Soll-Ist-Vergleich. Handelt es sich um Akkordlöhne, dann werden die Akkordlohnscheine (vgl. Akkordlohnerfassung) nach Kostenstellennummern zusammengefaßt, die sich ergebenden Istlohnkosten werden den Solleinzellohnkosten je Kostenstelle gegenübergestellt. Eine damit verbundene permanente Gegenüberstellung der Ist- und Planarbeitszeiten gibt Aufschluß über den durchschnittlichen Leistungsgrad der Arbeiter einer Kostenstelle. Eine exakte Abweichungsanalyse macht die Ermittlung sogenannter Zusatzlöhne als bezahlte Einzellohnzeitabweichungen notwendig. Die genaueste arbeitswissenschaftliche Lohnplanung vermag nicht die Vielfalt der Einflußgrößen des Betriebsablaufes, die die Vorgabezeiten beeinflussen, vorab festzulegen. Neben den Zusatzlöhnen muß auch die Möglichkeit einer Lohnsatzmischungsabweichung berücksichtigt werden. Bei Zeitlohnkontrollen können nur Arbeitszeitabweichungen auftreten. Eine Isolierung der nicht zu vertretenden Arbeitszeitüberschreitung ist hier nur schwer möglich.
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