Bilanz, in der die Besonderheiten bei dem einzelnen Gesellschafter gegenüber der Bilanz der Personengesellschaft (Gesamthandsbilanz) berücksichtigt werden. Sie kommen u.a. in Betracht beim Gesellschafterwechsel, bei Einbringungen in Personengesellschaften und bei der Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen (z.B. § 6b EStG) durch die Personengesellschaft für einzelne ihrer Gesellschafter.
Bilanz , in der im Gegensatz zu den Sonderbilanzen nur Wertunterschiede gegenüber der Gesamthandsbilanz erfasst werden, die auf einzelne Gesellschafter entfallen. Oftmals werden im Rahmen von Gesellschafterwechseln bei einer Personengesellschaft Ergänzungsbilanzen notwendig, wenn der Kaufpreis über oder unter dem Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters liegt. Dann entstehen positive oder negative Ergänzungsbilanzen für den neuen Gesellschafter, da die Buchwerte in der Gesamthandsbilanz fortgeführt werden.
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