Die EStR sind Verwaltungsanordnungen, die aufgrund Art. 108 Abs. 7 GG von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Sie interpretieren das Einkommensteuerrecht aus dem Gesichtswinkel der Finanzverwaltung. Sie binden die Finanzverwaltung, nicht jedoch Steuerpflichtige und Rechtsprechung. Wenden sich Steuerpflichtige gegen die EStR, müssen sie also den Rechtsweg beschreiten. Die EStR haben in zwischen einen Umfang von 236 Abschnitten erreicht. Überwiegend geben die EStR Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung wieder, was dann ihr Gewicht erhöht. Teilweise erreichen die EStR in Umfang und Qualität der Darstellungen lehrbuchhaften Charakter (beispielsweise die Ausführungen des Abschnittes 15 EStR Bilanzberichtigung und Bilanzänderung). Ungeachtet aller Kritik am Reglementierungsumfang haben die EStR dennoch eine positive Wirkung auf die Rechtssicherheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem sie Interpretationsspielräume einengen und Verwaltungsentscheidungen besser vorhersehbar machen.
EinkommensteuerRichtlinien (EStR)
Abk. für Einkommensteuerrichtlinie.
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