ergänzt die EU-Rechtsverordnungen zur Einführung des Euro um nationale Regelungen. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die reibungslose Einführung des Euro in Deutschland, indem es die rechtlichen Hindernisse für die Verwendung des Euro in der Übergangsphase von 1999 bis 2001 beseitigt. Unternehmen und Bürgern soll damit eine kostengünstige Umstellung auf den Euro ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf öffnet unter anderem das Gesellschafts-, Bilanz-, Börsen- und Währungsrecht für den Euro. Ferner werden für den ab 1. Januar 1999 nicht mehr als Referenzzinssatz verfügbaren Leitzinssatz der Deutschen Bundesbank sowie für den FIBOR die notwendigen Übergangsregelungen getroffen (Diskontüberleitungsgesetz (DÜG)) und die gemeinschaftsrechtliche Befugnis zur Umstellung von Schuldverschreibungen und Börsennotierungen ausgeübt. Das EuroEG tritt spätestens zum 1. Januar 1999 in Kraft.
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