Projekt der Europäischen Börsenvereinigung. Hierdurch wird die internationale Börsenzulassung (15 EU-Börsen, Zürich und Oslo) europäischer Blue Chips sowie der grenzüberschreitende Austausch von kursrelevanten Informationen erleichtert. Die Eurolist-Notierung eines Unternehmens ist von der Realisierung dreier Mindestnormen abhängig. Es sind dies:
(1) die Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. ECU,
(2) der Börsenumsatz von mindestens 250 Mio. ECU,
(3) die Notiz an der Heimatbörse seit mindestens einem Jahr sowie die Notiz an mindestens zwei Auslandsbörsen.
Eurolist eröffnet zudem den erleichterten Austausch von kursrelevanten Daten. Diese werden von den Unternehmen an die jeweilige Heimatbörse übermittelt und von dort an die die Mitgliedbörsen ohne Zeitverzug weitergeleitet.
Geplante Einrichtungen auf europäischer Ebene, die vom Verband europäischer Börsen vorbereitet werden. Konzeptionell ist EUROLIST darauf angelegt, den Emittenten die Verfahren einer Mehrfachzulassung an europäischen Börsen mit unterschiedlichen Bedingungen und administrativen Erfordernissen zu ersparen. Über die Zulassung zum amtlichen Handel in der jeweiligen Heimatbörse soll de facto eine Simultanzulassung im Segment EUROLIST an den übrigen europäischen Börsenplätzen erreicht werden. EUROLIST ist beschränkt auf die »European Blue Chips«, die jeweils eine Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. Ecu und einen jährlichen Umsatz von mindestens 250 Mio. Ecu aufweisen müssen. Um ein Eurolisting zu erhalten, wählt der Emittent unter den europäischen Börsenplätzen eine Mindestanzahl von vier (ausländischen) Börsen zusätzlich zur Heimatbörse aus.
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