Bestimmte Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, bescheinigen den Erwerbern ihrer Anleihen einen Quellensteuerabzug, ohne dass dieser tatsächlich abgezogen worden wäre. Der fiktive Abzug kann auf die deutsche Steuer auf Kapitalerträge angerechnet werden.
Anrechnung einer Quellensteuer, die von einem ausländischen Staat bescheinigt worden ist, jedoch nicht bezahlt wurde. Anleihen mit einer fiktiven Quellensteuer bieten festverzinsliche Wertpapiere, deren Schuldner meist Entwicklungs- oder Schwellenländer sind. Die Anleger werden dabei so gestellt, als ob sie in dem jeweiligen Schuldnerland die Zinsen schon versteuert hätten. Tatsächlich findet aber kein Abzug statt — daher »fiktive Quellensteuer«. Bis zu 20 % Bonus auf die Zinssteuerschuld werden mit Anleihen folgender Schuldner erzielt:
Brasilien 20 %
Korea 20 %
Indien 15 %*
Argentinien 15 %
China 15%
Malaysia 15 %
Portugal 15 %
Griechenland 10 %
Indonesien 10 %
Türkei 10 %
* 50 % der deutschen Steuern, aber mindestens 15 %. Siehe auch: Quellensteuer
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