Versicherungstechnischer Begriff. Die fiktive Prämie ist Massstab für den Wert des Pensionsrechtes einer versicherten Person, bei gleichmässiger Aufwandsverteilung vom Zeitpunkt der Pensionszusage durch den Versicherer bis zum im Versicherungsvertrag festgelegten Eintritt des Versorgungsfalles. Dabei entspricht die fiktive Prämie der jährlichen Nettoprämie - also der Versicherungsprämie ohne die Abschlussund Verwaltungskosten -, die an eine Versicherungsgesellschaft zu zahlen wäre, wenn diese die zugesagte Pensionsleistung versichern würde. Die fiktive Prämie ist zudem wichtiger Bestandteil der Berechnung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Pensionsrückstellungen eines Unternehmens, also der jährlich neu anzusetzende Wert der Gegenleistung des Arbeitnehmers für das zugesagte Pensionsrecht.
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