Unternehmen haben Rückstellungen für solche Verbindlichkeiten zu bilden, die zum Bilanzstichtag dem Grunde nach feststehen, deren genaue Höhe und Fälligkeitszeitpunkt aber nicht bekannt sind. Rückstellungen werden deshalb zum Fremdkapital eines Unternehmens hinzugerechnet. Durch ihre Bildung kann der Gewinnausweis bis zu ihrer Auflösung vermindert werden, wodurch mehr Kapital im Unternehmen verbleibt, das u.a. auch zu Finanzierungszwecken eingesetzt werden kann. Für den Finanzierungseffekt ist die Fristigkeitsstruktur der zu bildenden Rückstellungen entscheidend, weshalb die Pensionsrückstellungen eine besondere Bedeutung besitzen. Beispiele aus dem Wirtschaftsleben sind bekannt, bei denen Pensionszusagen für einzelne Mitarbeiter über eine Aufbauphase von bis zu 45 Jahren erteilt wurden, bevor der Versorgungsfall eintrat. Damit die Bildung von Pensionsrückstellungen finanzwirksam ist, müssen die für die aktiven Arbeitnehmer zu leistenden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen größer als die Pensionsauszahlungen sein.
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