(Finanzierungsersatz)
Mit dem Begriff Finanzierungssurrogat werden solche Finanzprodukte bezeichnet, die darauf ausgerichtet sind, den Umfang der erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen von Unternehmen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der ursprünglichen Investitionspläne zu reduzieren. Dieses ist möglich, weil sich der zu finanzierende Kapitalbedarf durch den Einsatz der Finanzierungssurrogate verringert. Ausgehend von der unterschiedlichen Wirkungsweise können die Finanzierungssurrogate folgendermaßen klassifiziert werden: Die erste Gruppe ermöglicht eine vorzeitige Vermögensliquidation durch den Verkauf von Forderungen (Factoring und Forfaitierung), während die zweite Gruppe hingegen den Erwerb von Investitions- und Konsumgütern durch die Anmietung bzw. Pacht ersetzt (Leasing).
Finanzierungsmittel, die nicht originärer Art, also vor allem Geldkapital sind. Sie schlagen sich als solche i. d. R. auch nicht in der Bilanz des sich ihrer bedienenden Unternehmens nieder. Beispiele: Finanzierungsleasing, auch Miete, Factoring, Forfaitietung. Zu unterscheiden von Geldsurrogaten wie Scheck und Wechsel.
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