Finance-Leasing-Vertrag, Kauf-Leasing-Entscheidung
Siehe
>>> Leasing
Form des Leasing mit mittel- bis langfristiger Leasing-Dauer. Hier werden Verträge mit unkündbaren Leasing-Zeiten abgeschlossen, die kürzer sind als die betriebsübliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes. Es gibt eine Reihe steuerlich anerkannter Vertragsformen, die den Eigenarten der Objekte und den Interessen der Leasing-Nehmer Rechnung tragen. Bei Sale-and-lease-back verkauft der Leasing-Nehmer sein Eigentum an den Leasing-Geber und mietet es von ihm zurück.
siehe Finance-Leasing; siehe auch Leasing.
Form des Leasing, bei der in mittel- und langfristig laufenden Leasing-Verträgen eine meist unkündbare Grundmietzeit (die kürzer als die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Leasing-Objektes ist) vereinbart wird. Eine bes. Variante stellt das Sale-and-lease-back-Leasing dar. Mit dem F.-L. überwälzt der Leasing-Geber das Investitionsrisiko auf den Leasing-Nehmer; er selbst trägt das Kreditrisiko und evtl. vereinbarte Dienstleistungen. Das kennzeichnende Merkmal des F.-L., die Grundmietzeit, kann zur Ausschöpfung von Steuervorteilen unterschiedlich gestaltet werden. Zudem kann dem Leasing-Nehmer das Recht auf Kaufoption oder Vertragsverlängerungsoption (Call-Option) nach Ablauf der Grundmietzeit eingeräumt werden.
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