Verwaltungsleistungen werden gegen Gebühren abgegeben, da für sie i.d.R. kein Marktpreis existiert. Grundlage der Gebührenpolitik kann das Äquivalenzprinzip sein, bei dem auf eine Entsprechung von Nutzen und Kosten der Verwaltungsleistung abgezielt wird, oder das Kostendeckungsprinzip, bei dem Gebühren in Höhe der Kosten der Verwaltungsleistung erhoben werden. Nach letzterem Prinzip arbeiten Gebührenhaushalte, die eine Verwaltungskostenrechnung in Form der Kostenträgerstückrechnung voraussetzen.
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