Siehe auch: Kostentragfähigkeitsprinzip
Das Kostendeckungsprinzip beinhaltet einmal als betriebliche Zielsetzung, daß die Kosten durch die Preise gedeckt werden sollen. Dies ist eine bei öffentlichen Betrieben anzutreffende Zielsetzung. Zum anderen besagt das Kostendeckungsprinzip als Kostentragfähigkeitsprinzip, daß die Kosten wegen des nicht lösbaren Kostenverursachungsprinzips nach der Kostentragfähigkeit oder nach der Kostenbelastbarkeit auf die Kostenträger verteilt werden sollen. Das gilt insbesondere für die Verteilung der fixen Kosten.
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