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Gefahrenübergang



Damit wird der Moment bezeichnet, in dem das Risiko des Untergangs oder der Verschlechterung einer Leistung (z.B. durch Bruch, Diebstahl, Schwund, Wasser- oder Feuerschaden usw.) in einem Schuldverhältnis z.B. JCauf vom einen auf den anderen Vertragspartner übergeht. Dies ist für die Rechte der Beteiligten wichtig, z.B. hinsichtlich der Gewährleistung. Siehe auch Schuld.

siehe   Gefahrtragung, siehe auch   Incoterms.

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