Unter einer Gegenstromplanung versteht man eine Kombination von Top-Down-Planung und Bottom-Up-Planung.
Im ersten Schritt wird ein Rahmenplan für das Unternehmen erstellt und in Teilpläne zerlegt (Top-Down-Vorlauf). Die Teilpläne werden auf den unteren Ebenen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit (engl.: Feasibility) überprüft und entsprechend korrigiert.
Anschließend erfolgt ein Rücklauf der korrigierten Pläne sowie die Zusammenfassung zum übergeordneten Rahmenplan (Bottom-Up-Rücklauf).
Die Willensbildung erfolgt hierbei vom Topmanagement an die Basis (Top Down) und von dieserwiederan das Topmanagement zurück (Bottom Up). Die Unternehmensleitung denkt eine Entscheidung an und gibt sie zum Zweck der Akzeptanzprüfung in die Organisation. Dort findet eine Meinungsbildung statt, die zurückgemeldet wird. Besteht Übereinstimmung zwischen Entscheidungsvorhaben und Meinungsrückfluss, kann die Entscheidung nun durchgesetzt werden. Gibt es Divergenzen, wird die Entscheidung modifiziert und evtl. erneut in der Organisation getestet, und zwar so lange, bis ein Konsens erzielt ist. Auf diese Weise kann das Topmanagement die Willensbildung aktiv steuern und dennoch die Basis einbeziehen. Allerdings bedingt dieses Prinzip einen hohen Koordinations- und Zeitaufwand, sodass es de facto meist derart angewendet wird, dass nur ausgewählte Gremien der Organisation (Beirat, Betriebsrat, Ausschuss etc.) konsultiert werden.
Siehe auch: Planungsprozess
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