im Juli 1959 vom Arbeitsauschuß industrieller Verbände herausgegebenes Werk, das der Vereinheitlichung der Kostenrechnung dienen soll. Es trat an die Stelle der Buchhaltungsgrundsätze von 1939, der darauf aufbauenden Buchhaltungsrichtlinien der Fachorganisationen, der Kostenrechnungsgrundsätze von 1939 und der Metallblock-Kostenrechnungsrichtlinien von 1942. Besonders bedeutsam wurde der in den Gemeinschaftsrichtlinien entwickelte Gemeinschaftskontenrahmen. Er überwindet die Unterschiede der Kontenrahmen der verschiedenen Wirtschaftsgruppen und ist daher in den Betrieben unmittelbar anwendbar. In dem von oben angeführten Verband herausgegebenen Sammelwerk »Das Rechnungswesen« (Frankfurt/M 1949/51) werden diese Gemeinschaftsrichtlinien, insbesondere der Gemeinschaftskontenrahmen im einzelnen ausführlich erläutert.
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