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Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist ein Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung regelt das Statut. Änderungen des Statuts können nur über den Beschluß der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung erfolgen.

ist die Zusammenkunft der Inhaber von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der in § 46 GmbHG aufgeführten Angelegenheiten (z.B. Feststellung der Jahresbilanz, Verteilung des Gewinns, Bestellung von Geschäftsführern usw.). Sie entspricht der Hauptversammlung einer AG und der Generalversammlung einer Genossenschaft.

In der Gesundheitswirtschaft:

Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Die Gesellschafter einer GmbH fassen ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen. Einberufen wird die Gesellschafterversammlung durch den oder die Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung besteht aus den Gesellschaftern der GmbH und fasst unter anderem Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern.

1. Versammlung mind. einmal jährlich - der Anteilseigner einer Bank zur Ausübung der Gesellschafterrechte. Organ der Gesellschaft. Z.B. Haupt-, Generalversammlung. 2.1. e. S. Gesellschafterversammlung der GmbH-Bank.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesamtheit der   Gesellschafter. Sie ist zuständig für die interne Willensbildung und entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der   Gesellschaft.

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