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Gesetze

Im Gegensatz zu Gesetzen, die von Parlamenten beschlossen werden, um gesellschaftliches Zusammenleben zu ordnen und zu lenken, haben „Gesetze“ in der Volkswirtschaftslehre eine andere Bedeutung. Der Begriff steht für allgemeine theoretische Aussagen. Sie entstehen oft aus Beobachtungen, die in gleichen oder ähnlichen Situationen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum gleichen Ergebnis führen.

s. Art. Grundgesetz Übersicht

, die Bundesrepublik Deutschland insgesamt, also den Bund betreffend, werden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffenlicht. Sie sind alle über das Internet abrufbar. http://www.iura.uni-sb.de/BGBI http://bgbl.makrolog de http://www.dejure.ore

Ein Gesetz im betriebswirtschaftlichen Sinne ist eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Gesetzmäßigkeit bei gleichartigen Bedingungen.

In der Wirtschaftssoziologie: [1] Norm, Regel, die innerhalb eines festgelegten Geltungsbereiches für eine benannte Menge von Personen, Handlungen und Handlungsmöglichkeiten verbindlich und deren Nichteinhaltung von der gesetzgebenden Instanz mit Sanktionen bedroht ist.

[2] Ethisches oder moralisches Prinzip, das für alle Menschen verbindlich sein soll.

[3] Regelmässigkeiten in der Natur; Naturgesetze, die unabhängig von Beobachtern die Vorgänge in einem Bereich der Realität bestimmen.

[4] Logisches Gesetz; Aussagen der Mathematik und Logik, die unabhängig von der Erfahrung wahr sind.

[5] Wahre Aussagen einer empirischen Wissenschaft über ein Naturgesetz.

[6] Bezeichnung für Aussagen einer bestimmten Form: Gesetzeshypothesen oder nomologische Hypothesen. G.e in diesem Sinne sind Allaussagen, die Sachverhalte und Ereigniszusammenhänge bezeichnen, die unter bestimmten angegebenen Bedingungen auftreten. Sie haben etwa die Form: Wenn der Sachverhalt x vorliegt und die Bedingungen yi, y2, ••gegeben sind, dann wird der Tatbestand z eintreten. Die Gesetzesaussage soll raumzeitlich uneingeschränkt gelten. Ist die Geltung eines G.es eingeschränkt, etwa in der Soziologie auf einzelne Kulturen oder Epochen, dann wird auch von einem Quasi-Gesetz (H. Albert) gesprochen. G.e der angegebenen Form bilden die Grundlage der deduktivnomologischen Erklärungsform. Aufstellung und Verbindung von G.en in Theorien und deren empirische Überprüfung sind in verschiedenen Konzeptionen (logischer Empirismus) Hauptziele der empirischen Wissenschaften. Über die Kriterien der „Gesetzesartigkeit“ von Aussagen findet sich in der Literatur keine Einigkeit.

Gesetzesaussage

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