Im Rahmen der internationalen Unternehmenstätigkeit ist häufig die Notwendigkeit (Möglichkeit) gegeben, Gewinne von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu transferieren oder auch andere finanzielle Transaktionen vorzunehmen, bei denen einer Konzerngesellschaft Liquidität aus einem Land, das nicht Sitz dieser Gesellschaft ist, zur Verfügung gestellt wird. Beim Kapitaltransfer ist dabei zu unterscheiden zwischen der Eigenkapitalausstattung einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft und der Zurverfügungstellung von Fremdkapital in Form von konzerninternen Darlehen sowie die Zurückfühmng der Mittel aus Desimestitionen bzw. Rückerstattungen von Darlehen und Zinszahlungen (vgl. Pohle, 1989, Sp. 768f.).
Dabei sind von internationalen Unternehmen vor allem gesetzliche Restriktionen zu beachten, die meist das Ziel verfolgen, den Abzug von Kapital (Devisen) aus den jeweiligen Ländern einzuschränken. Diese können sich sowohl in direkten Beschränkungen als auch in einer hohen Besteuerung von Gewinn- oder Kapitaltransfers niederschlagen. Wegen der wesentlichen Auswirkung möglicher Restriktionen auf den Erfolg der internationalen Unternehmung sind vor der Aufnahme einer Aus-landstätigkeit die jeweiligen Länderrisi-ken genau zu prüfen. Auch bei Einschränkungen des freien Gewinn- und Kapitaltransfers bieten sich einem internationalen Unternehmen allerdings Möglichkeiten, die Kapitalströme in seinem Sinne zu lenken,
z.B. über die Festlegung geeigneter Transferpreise.
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